WLSB-Präsident Andreas Felchle zum Angriff auf die Ukraine

„Wir sind zutiefst bestürzt und verurteilen den unmenschlichen und völkerrechtswidrigen Angriff Putins auf das Schärfste. Krieg widerspricht den Werten unseres Sports. Der nach mehr als 75 Jahren Frieden in Europa kaum mehr für möglich gehaltene Befehl eines Diktators, grundlos einen souveränen Staat zu überfallen und hiermit unendliches Leid zu verursachen, bestärkt uns in der Überzeugung, dass es keine Alternative zu freiheitlicher und rechtsstaatlicher Demokratie gibt, wie wir Vereins- und Verbandssportler sie vorleben. Dem ukrainischen Volk, insbesondere den zahlreichen Sportlerinnen und Sportlern, gilt unsere Solidarität“, erklärt WLSB-Präsident Andreas Felchle.

Der WLSB unterstützt damit die gemeinsame Aufforderung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) die Angriffe auf die Ukraine einzustellen.

Wie kann ich unterstützen?

Auch in Deutschland werden erste Unterkünfte für Flüchtlinge organisiert. Bei der Initiative Gastfreundschaft kann sich jede*r, der einen Schlafplatz anbieten kann, online registrieren.

In nahezu jeder deutschen Stadt werden Sachspenden wie Medikamente, Decken und Lebensmittel für die Ukraine gesammelt. Um diese zu sortieren und auszuteilen, werden zahlreiche freiwillige Helfer*innen benötigt. Informieren Sie sich bei lokalen NGO’s, wie Sie in Ihrer Nähe unterstützen können.

Bei den folgenden offiziellen Organisationen können Sie sich außerdem informieren und mit einer Spende helfen:

Aktionsbündnis Katastrophenhilfe

UNO Flüchtlingshilfe

Ärzte ohne Grenzen

Neue Förderrichtlinien Sportstättenbau ab 2022

Aufgrund des neuen Solidarpaktes Sport IV, welcher Anfang 2021 zwischen der Landesregierung und dem Sport in Baden-Württemberg abgeschlossen wurde, werden sich die Mittel im Sportstättenbau ab 2022 landesweit erhöht. Dies gibt den Sportbünden die Möglichkeit, die Förderrichtwerte in den Richtlinien ab 2022 in vielen Bereichen etwas anzuheben und den Antragsstau abzubauen.

In den letzten Monaten haben sich die drei Sportbünde intensiv beraten und eine Reihe von Anpassungen vereinbart. Weiterlesen

Corona-Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche verlängert

Am 12. Januar ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Corona-Verordnung Sport wurde mit Wirkung zum 13. Januar 2022 entsprechend angepasst. Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung an Sportangeboten teilzunehmen, bei denen 3G, 2G oder 2G+ gilt.

Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen finden Sie in der WLSB-Infothek.

Unwetterschäden an Vereinssportstätten melden

Gewitter, Hagel, Starkregen und Hochwasser haben in den vergangenen Tagen etliche Vereinssportanlagen in Württemberg stark beschädigt. Aus mehreren Regionen haben den WLSB Meldungen von verschlammten Plätzen und überfluteten Hallen erreicht. Dabei brauchen die Vereine gerade jetzt ihre Plätze und Gebäude, um den Sport und das Vereinsleben nach dem Lockdown wieder hochfahren zu können. Der WLSB sagt deshalb allen Sportvereinen, deren Anlagen in Mitleidenschaft gezogen oder unbrauchbar geworden sind, schnelle und unbürokratische Hilfe zu. Der Verband wird zum einen finanzielle Mittel aus der Sportstättenbauförderung zur Verfügung stellen, zum anderen ein für „Katastrophenfälle“ beschleunigtes Verfahren einsetzen.

Betroffene Vereine wenden sich bitte an den WLSB-Geschäftsbereich Sportstätten, Bewegungsräume und Kommunalberatung, Tel.: 0711/28077-170, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

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