|
Förderpreise des Sportkreises Freudenstadt für besonders gute Jugendarbeit im Sportverein
Der Sportkreis Freudenstadt hat sich in seiner Satzung unter anderem die Aufgabe gestellt, die Jugendarbeit zu fördern und zu pflegen. Diese Jugendarbeit geschieht hauptsächlich in den Vereinen. In Anerkennung dieser Arbeit und als Anreiz für weiteres Engagement schreibt der Sportkreis ab dem Jahr 2003 jährlich "Förderpreise für besonders gute Jugendarbeit im Sportverein" aus.
1. Bewertungskriterien: Bewertet werden die Aktivitäten des/der antragstellenden Vereins/Abteilung in der Jugendarbeit in Bezug auf * sportliche Erfolge von Jugendlichen im Einzelsport oder von Mannschaften * Außersportliche- bzw. Freizeitmaßnahmen * Schaffung von Trainings- und Wettkampfstätten * Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen
2. Antragstellung: Der Verein stellt den Antrag durch das Ausfüllen des „Bewerbungs- und Fragebogens“. Dieser ist vom Vereinsvorsitzenden zu unterzeichnen. 3. Antragszeitraum: Der Antrag ist immer für den Zeitraum des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen. Es werden nur Erfolge/Maßnahmen bewertet, die in dieses Kalenderjahr fallen. 4. Antragsfrist: Der Antrag ist bis spätestens 15. März des dem Antragszeitraum folgenden Jahres bei der Geschäftsstelle des Sportkreises einzureichen. 5. Bewertungskommission: Der Sportkreis Freudenstadt wählt eine Bewertungskommission, die aus 4 Mitgliedern des Vorstandes/Ausschusses besteht. 6. Förderpreise: Jährlich werden bis zu 5 Förderpreise verliehen. Die Förderpreise sind Geldpreise, die dem antragstellenden Verein entsprechend der Bewertung durch die Bewertungskommission im Rahmen eines Presseempfangs ausgehändigt werden. Die Geldpreise betragen (vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel): 1. Förderpreis 1.000,-- Euro 2. Förderpreis 750,-- Euro 3. Förderpreis 500,-- Euro 4. Förderpreis 375,-- Euro 5. Förderpreis 375,-- Euro
Weitere Informationen erhalten Sie in den nachfolgenden PDF Dokumenten:
Bewerbungs- und Fragebogen
Jugendförderung des Sportkreises Freudenstadt über die Mitglieds-Fachverbände bei sozialen Härtefällen
|